
BMW 520i 1973, © L'AUTO JOURNAL
Die Zeiten sind vorbei, bei denen man nachts durch die Straßen von Paris fuhr und in ein gelbes Lichtermeer getaucht wurde. Für den französischen Markt waren damals gelbe Frontscheinwerfer vorgeschrieben. Der Angleichung der europäischen Gesetze fiel diese Vorschrift zum Opfer. Ab 01.01.1993 konnten in Frankreich nur Fahrzeuge mit der weißen Beleuchtung zugelassen werden. Besitzer älterer Fahrzeuge konnten die gelben Scheinwerfer belassen.
Die gelben Lichter haben den Vorteil nicht zu sehr zu blenden. Jedoch bringen die weißen Lichter eine größere Lichtausbeute. Pluspunkte bringt das vor allem nachts auf dunklen Straßen. In Deutschland sind diese gelben Frontscheinwerfer gesucht, da sie eine exotisch schöne Ausstrahlung besitzen. Doch macht da der TÜV einen Strich durch die Rechnung. Sie bekommen keine Zulassung für Ihren BMW E12 in Deutschland. Selbst wenn Sie den Wagen in Frankreich gekauft haben und der Wagen zu seiner Zeit mit diesen Lichtern ausgestattet wurde. Es zählen die Zulassungskriterien für Deutschland. Da hilft auch das Argument der Originalität nicht weiter.
Die bei den ersten BMW 5er montierten Trapezspiegel sind durch etwas größere Spiegel ersetzt.

BMW 520 1972, © L'AUTO JOURNAL